Die Zuständigkeit für Sorgerechtsentscheidungen und die Rückführung von Kindern nach Entführungen nach Europäischem IZVR
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Seit dem 1. März 2005 gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, mit Ausnahme Dänemarks, die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003. Diese Verordnung beinhaltet die Regeln der nun außer Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 1347/2000, die auch als Ehe- oder Brüssel II-VO bekannt ist. Die neue Verordnung enthält des weiteren aber auch eine erstmals unionsweit geltende umfassende Regelung der internationalen Zuständigkeit für Sorgerechtsentscheidungen. Wie diese neuen Regeln jeweils wirken und zu verstehen sind und ob sie den gewünschten Anforderungen entsprechen, wird im Rahmen der vorliegenden Arbeit überprüft. Des weiteren enthält die neue Verordnung Regeln für die Rückführung von Kindern nach Entführungen. Diese sollen die Rückführung nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980 weiter vereinfachen. Die neuen Regeln beinhalten dabei erstmals einen einheitlichen europäischen Vollstreckungstitel, der im Vollstreckungsstaat nicht mehr überprüft werden soll. Wie diese Normen anzuwenden sind, wird ebenfalls in der Arbeit hinterfragt. Bisher waren die wichtigsten internationalen Übereinkommen das MSA von 1961, das KSÜ von 1996, das HKiEntfÜ und das ESÜ von 1980. Das Verhältnis der neuen Verordnung zu diesen Konventionen wird jeweils untersucht.