Katechismusfrömmigkeit in Pommern
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Die Katechismusfrömmigkeit ist keine Erfindung der Reformation, dieser Zweig der Frömmigkeit erfuhr bereits im späten Mittelalter eine reiche Entfaltung. Die Reformatoren griffen die Katechismusfrömmigkeit auf und machten sie zu einem Herzstück der Reformation. Auf die hier vorgelegten spätmittelalterlichen, niederdeutschen Reimfassungen der Zehn Gebote wurde erstmals in der Mitte des 19. Jahrhunderts hingewiesen. Bisher haben jedoch weder die sprachgeschichtliche noch die kirchengeschichtliche Forschung diesen Hinweis aufgegriffen. Die frömmigkeitsgeschichtlich aufschlußreichen Reimfassungen stammen aus dem Kloster Pudagla und aus dem hinterpommerschen Stargard. Die Texte werden sowohl in der vorgefundenen Textfassung als auch in einer Übersetzung ins Hochdeutsche abgedruckt, sie wurden im Reformationszeitalter von Verfechtern der lutherischen Reformation als schätzenswerte Beispiele vorreformatorischer Frömmigkeit betrachtet. In einer ausführlichen Einleitung beschäftigt sich der Verfasser mit den geschichtlichen Hintergründen für die Entstehung dieser Texte und mit deren Rezeptionsgeschichte. Er geht dabei der Frage nach, wie diese Texte für den spätmittelalterlichen Katechismusunterricht genutzt wurden. Veranschaulicht werden diese Ausführungen durch zahlreiche Abbildungen von mittelalterlichen Darstellungen sowohl der Zehn Gebote als auch ganz spezieller schwerwiegender Verfehlungen wie beispielsweise der Warnungen vor dem 'Sich-voll-Trinken' und dem 'Milchdiebstahl'. Der Verfasser geht ferner den Wandlungen der Katechismusillustrationen in der Reformationszeit nach. Auch hierfür werden Abbildungsbeispiele geboten. Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit der Rezeption des lutherischen Katechismus in Pommern. Dort wurden ihm – wie in anderen Landeskirchen auch – spezielle Erläuterungen und Ergänzungen hinzugefügt, die lehrverpflichtenden Charakter hatten. Das gilt für das sogenannte '6. Hauptstück' vom 'Amt der Schlüssel' als auch für eine Zusammenfassung des christlichen Glaubens: 'Die Summe des Gesetzes und des Evangeliums'. Jeder Hausvater war verpflichtet, seine Familie und sein Gesinde nach dieser Zusammenfassung im christlichen Glauben zu unterrichten. Zusätzliche Hinweise gelten den zahlreichen in Pommern verfaßten und gebrauchten Katechismen, die neben dem lutherischen Katechismus für den Unterricht herangezogen wurden. Sie verstanden sich nicht als Konkurrenz zum lutherischen Katechismus, sondern als dessen spezielle Entfaltungen.