Privatisierungsmöglichkeiten im geschlossenen Strafvollzug
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Im Zuge der allgemeinen Privatisierungsdebatte und angesichts einer immer weiter greifenden Privatisierungspraxis rückt auch der Strafvollzug in den Blickpunkt. Diese Arbeit unterstützt nicht die Auffassung, den Strafvollzug generell privaten Unternehmen zur eigenverantwortlichen Erfüllung zu überlassen. Vielmehr wird im Rahmen der bestehenden Staatszuständigkeit die Frage nach Bedingungen und Möglichkeiten von Personalprivatisierungen im geschlossenen Strafvollzug erörtert, deren rechtliche Voraussetzungen das Grundgesetz vorgibt. Die Arbeit untersucht also nicht die Privatisierungsfähigkeit im Kontext des geltenden Strafvollzugsgesetzes. Methodisch werden die einzelnen Vollzugstätigkeiten getrennt untersucht. Die für drei Funktionseinheiten (Versorgung, Bewachung und Kontrolle sowie Behandlung) beispielhaft ausgesuchten Tätigkeiten werden im Lichte der Verfassung auf ihre Eingriffsintensität untersucht, um schließlich die wesentlichen Privatisierungserscheinungen im Kontext der gefundenen Ergebnisse zu diskutieren.