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BVergG 2006

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Nur etwas mehr als zwei Jahre seit der letzten umfangreichen Novelle zum Bundesvergabegesetz 2006 wurden neuerlich zahlreiche Bestimmungen novelliert (BGBl I 15/2010). Dabei hat der Gesetzgeber auch die EU-Rechtsmittelrichtlinie (2007/66/EG) umgesetzt. Die Novelle 2009 ist im Wesentlichen seit 5.3.2010 in Geltung. Die gegenständliche Ausgabe enthält den konsolidierten Gesetzestext ergänzt um die erläuternden Bemerkungen zu den Regierungsvorlagen und den Berichten des Verfassungsausschusses in Bezug sowohl auf die Fassung 2006, die Novelle 2007 als auch die Novelle 2009. Diese Materialien sind für die meisten Bestimmungen sehr ausführlich gestaltet und geben wichtige interpretative Hinweise. Die durch die Schwellenwertverordnung 2009 (BGBl II 125/2009) zeitlich befristete Anhebung der Schwellenwerte unter anderem für die Direktvergabe ist mit entsprechenden Fußnoten-Hinweisen berücksichtigt. Ebenso sind auch die herabgesetzten EU-Schwellenwerte gemäß Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Kommission vom 30.11.2009 und Kundmachung des Bundeskanzlers über die von der Europäischen Kommission neu festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren vom 4.3.2010, BGBl II 73/2010, die im Gesetzgebungsprozess in der Beschlussfassung nicht mehr berücksichtigt werden konnten, in entsprechenden Fußnoten-Hinweisen angeführt.

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BVergG 2006, Michael Breitenfeld

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2010
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