Der Informationsschutz des Versicherungsnehmers
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Der europäische Binnenmarkt für Versicherungen ist im Umbruch. Seit Aufhebung der aufsichtsbehördlichen Vorabkontrolle Allgemeiner Versicherungsbedingungen nutzen die Versicherer verstärkt ihre unternehmerischen Freiheiten zu innovativer Produktgestaltung. Im Rahmen von Allfinanzstrategien warten Versicherungsunternehmen mit einem breitgefächerten Angebot an Finanzdienstleistungen auf, das den Kunden einen umfassenden Schutz ihrer Vermögensinteressen in Aussicht stellt. Die zunehmende Produkt- und Anbietervielfalt im Versicherungsbinnenmarkt konfrontieren die Versicherungsnehmer jedoch mit gravierenden Informationsproblemen beim Abschluss von Versicherungsverträgen. Das Versicherungsvertragsrecht sieht sich bei der Lösung informationeller Konfliktlagen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern vor neue Herausforderungen gestellt. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Dissertation „Der Informationsschutz des Versicherungsnehmers“ von Ihle, die anlässlich des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Graduiertenkollegs „Rechtsfragen des europäischen Finanzraums“ entstanden ist, mit den vertragsrechtlichen und rechtsökonomischen Grundlagen für Informationsverantwortlichkeiten des Versicherers. Neben einer klaren Analyse der gesetzlichen Informationstatbestände im deutschen und europäischen Versicherungsrecht geht es dem Autor vor allem um die weitere Ausformung der Aufklärungs- und Beratungspflichten der Versicherer durch die Rechtsprechung. Kritisch untersucht wird die Frage, ob sich aus den für Kreditinstitute geltenden Beratungsstandards eine Pflicht zur produkt- und versichertengerechten Beratung des Versicherungsnehmers ableiten lässt. Letztlich entwickelt der Autor auf der Basis eines interdisziplinären Ansatzes ein autonomes, in sich geschlossenes Konzept zur Kompensation der Informationsasymmetrie im Versicherungsverhältnis. Sprachlich gewandt und argumentativ durchweg überzeugend ist das Werk dabei mit Genuss zu lesen. Zugleich liefert es mit seiner rechts- und informationsökonomischen Fundierung einen wertvollen Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion der Reform des Versicherungsvertragsrechts.