Die Bedeutung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Deutschen Aktienrecht
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Mit seiner Bekanntmachung im Amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 30. August 2002 ist die Ursprungsversion des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in Kraft getreten. Das von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex unter Vorsitz von Dr. Gerhard Cromme erarbeitete Regelwerk, das bereits mehrfach angepasst wurde, enthält Leitsätze international und national anerkannter Standards guter Unternehmensführung, welche zum Ziel haben, die Corporate Governance deutscher börsennotierter Unternehmen zu verbessern. Soweit der DCGK gesetzesergänzende „Best Practice“-Regeln enthält, sind diese jedoch für die Gesellschaften nicht verbindlich. Sie haben lediglich gemäß § 161 AktG offenzulegen, ob sie den Kodex-Empfehlungen im Berichtszeitraum entsprochen haben und für die Zukunft beabsichtigen, diese zu befolgen. Die vorliegende Arbeit untersucht, inwiefern den gesetzesergänzenden Leitsätzen des DCGK aufgrund ihrer rechtlichen Unverbindlichkeit überhaupt Bedeutung zukommt und welchen Stellenwert dem Kodex als freiwilligem Selbstregulierungsmechanismus der Wirtschaft voraussichtlich auf lange Sicht zukommen wird. Dazu werden zunächst die Vor- und Entstehungsgeschichte des DCGK sowie sein wesentlicher Inhalt anhand ausgewählter Beispiele dargestellt. Im Anschluss daran werden die rechtliche Absicherung des DCGK sowie denkbare Haftungsfragen anhand von Beispielsfällen erörtert. Nach Darlegung der Akzeptanz des DCGK sowie der Entwicklung auf europäischer Ebene, gelangt die Arbeit zum Fazit, dass der DCGK trotz Defiziten im Bereich der inhaltlichen Durchsetzbarkeit geeignet ist, den Finanzplatz Deutschland zu verbessern und damit im Ergebnis eine Existenzberechtigung hat.