Die Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft zur Privatrechtsangleichung im Binnenmarkt
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Die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Gemeinschaft von jenen der Mitgliedstaaten gehört zu den Grundspannungen, die das Kräfteverhältnis in der Konstruktion der Europäischen Gemeinschaft bestimmen. Die Frage, wie weit die Gemeinschaftskompetenzen zur Angleichung im besonders sensiblen Bereich des Privatrechts reichen, ist Gegenstand der Untersuchung. Von welchen Parametern wird das Ausmaß der Kompetenzen bestimmt? Anhand der erarbeiteten Ergebnisse ist eine Beurteilung bereits erlassener gemeinschaftsprivatrechtlicher Maßnahmen im Hinblick auf ihre Kompetenzgrundlage möglich. Daraus ergibt sich die weitere Frage, wie mit nur teilweise nicht von der Ermächtigungsgrundlage gedeckten und damit nur teilweise gemeinschaftsrechtswidrigen Maßnahmen zu verfahren ist.