Die Klägeraufrechnung im Prozess
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Diese Untersuchung befasst sich mit der Zulässigkeit und den Rechtskraftwirkungen der Klägeraufrechnung im Prozess. Sie stellt die unterschiedlichen Fallgruppen der Klägeraufrechnung dar und analysiert die dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen. Eine vom Kläger außerprozessual erklärte, aber vom Beklagten prozessual geltend gemachte Aufrechnung nimmt entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung an der Rechtskraftwirkung des § 322 II ZPO in unmittelbarer Anwendung teil. Eine besondere Rolle nimmt die «Gegenaufrechnung» des Klägers ein. Das in § 396 l 1 BGB geregelte Prioritätsprinzip wird durch §§ 396 l 2, 366 II BGB erheblich modifiziert. § 322 II ZPO ist bei der Klägeraufrechnung analog anzuwenden. Für die Analogie sprechen die Zwecke des Zivilprozesses und der in Art. 3 GG und dem Prinzip prozessualer Chancengleichheit angelegte Grundgedanke der gleichen Verteilung von Chance und Risiko im Zivilprozess.