Schulgesetz der DDR
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Taschenbuch mit 94 Seiten, Wortgetreue Transkription. EINLEITUNGDas hier neu herausgegben und transkrepierte 'Schulgesetz der DDR' (1965–1991/92) gibt einen guten Einblick in das Schul- und Bildungssystem der DDR. Vorläufer waren das 'Gesetz über die Schulpflicht in der Deutschen Demokratischen Republik', gültig vom 15. Dezember 1950 – 2. Dezember 1959 sowie das 'Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik' gültig vom 2. Dezember 1959 – 25. Februar 1965. Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. Februar 1965 (kurz Schulgesetz der DDR) wurde geändert durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der DDR (Verfassungsgrundsätze) vom 17. Juni 1990 (Gesetzblatt Teil I, Seite 299), Arikel 1 Absatz 2 und dann aufgehoben durch die Schulgesetze der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von in den Jahren 1991 und 1992. Harald RockstuhlINHALT: Erster TeilGrundsätze und Ziele des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems und gesellschaftliche Erziehungsfaktoren 14Zweiter Teil Schulpflicht - Schulgeldfreiheit 21Dritter Teil Kinderkrippen und Kindergärten 23 Kinderkrippen 23 Kindergärten, Spiel- und Lernnachmittage 24Vierter Teil Allgemeinbildende Schulen Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule 26 Unterstufe 26 Mittelstufe 28 Oberstufe 30 Spezialschulen und Spezialklassen 34 Sonderschulen 35 Jugendhilfe und ihre Einrichtungen 36 Zur Hochschulreife führende Bildungseinrichtungen 37 Lehrpläne, Lehrbücher, Unterrichtsmittel, Unterrichtsmethoden 39 Lehrer und Erzieher 40 Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher 41 Aufgaben der pädagogischen Wissenschaft 45 Bildung und Erziehung im zweisprachigen Gebiet der Bezirke Cottbus und Dresden 46Fünfter Teil Einrichtungen der Berufsbildung Berufsausbildung 48 Aus- und Weiterbildung der Werktätigen 51 Lehrkräfte und Erzieher der Berufsbildung und ihre Aus- und Weiterbildung 54Sechster Teil Fachschulen, Universitäten und Hochschulen Ingenieur- und Fachschulen 56 Künstlerische Fachschulen 61 Fachschullehrer 61 Universitäten und Hochschulen 62 Künstlerische Hochschulen 68 Hochschullehrer 70 Weiterbildung der Hoch- und Fachschulabsolventen 71Siebenter Teil Kulturelle Einrichtungen 72Achter TeilPlanung und Leitung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems Leitung durch den Ministerrat und seine Organe 73 Leitung durch die örtlichen Volksvertretungen u. i. Organe 77Neunter Teil Verantwortung der sozialistischen Gesellschaft für das einheitliche sozialistische Bildungssystem 80Zehnter Teil Schlußbestimmungen 81Am Rande zu § 79 Absatz 2 siehe auch dazu: 82Schulsystem der DDR