Liechtensteinische Verfassungslehre
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Die einzige Verfassung dieser Welt, die direkte Demokratie und nicht parlamentarische Monarchie im Rahmen eines liberalen Rechtsstaates kombiniert, gab sich das Volk Liechtensteins mit einer Wahlbeteiligung von 87.7 % am 16. März 2003. Bis jetzt ist kein Werk erschienen, das sich diesem neuen Verfassungstypus widmet, der das Volk befugt, jederzeit dessen Instanzlichkeit auszuüben, das heisst zur ersten und letzten Instanz aller Staatsentscheidungen zu werden. Die Grundschwäche der Idealtypen liegt darin, dass sie keiner Wirklichkeit entsprechen und nur als Werkzeuge dienen, die Fakten zu analysieren. Hier wird der Idealtypus einer Verfassung des bürgerlichen Rechtsstaates, der eine neue Generation von Werkzeugen liefert, um Liberalismus und Demokratie Hand in Hand zu maximieren, zum Realtypus durch direkten Volksentscheid nach einem 12jährigen Verfassungskampf. Wie dieser Realtypus sich geschichtlich und systematisch entwickelte, behandelt dieses neue Werk ausführlich. Das Werk wurde im Auftrag des Landesfürsten, Hans-Adam II., Autor des Verfassungsvorschlags, geschrieben. Ein Gewinn ist das Handbuch für Studierende der Rechts- und Politikwissenschaften, Dozierende und Bibliotheken.