Unternehmensstrafrecht in Deutschland und Frankreich
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Angesichts der wachsenden Wirtschafts- und Umweltkriminalität wird die Frage nach einer kriminalstrafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen wieder verstärkt diskutiert. Im europäischen Vergleich haben bereits ein Großteil der Mitgliedsstaaten eine kriminalstrafrechtliche Regelung zur Sanktionierung von Unternehmen geschaffen. In den Nachbarstaaten Deutschland und Frankreich herrschen jedoch noch unterschiedliche Rechtslagen. Während in Frankreich seit Inkrafttreten des reformierten Strafgesetzbuches (Code Pénal) im Jahre 1994 juristische Personen strafrechtlich verurteilt werden können, existiert in Deutschland nur eine Geldbuße gegen juristische Personen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Die Autorin konfrontiert die aktuelle deutsche Rechtslage mit der französischen reformierten Regelung. Dabei trägt sie den bestehenden Bedenken gegen eine Aufnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen in das deutsche Strafgesetzbuch Rechnung. Ferner werden die unterschiedlichen Regelungen im Hinblick auf die fortschreitenden europäischen Harmonisierungstendenzen kritisch gewürdigt und entscheidende bestehende supranationale und europäische Rechtsinstrumente und Konzepte zur strafrechtlichen Sanktionierung juristischer Personen vorgestellt. Ziel des Rechtsvergleichs ist es, Erkenntnisse für eine kriminalstrafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen in Deutschland de lege ferenda sowie hinsichtlich einer möglichen europäischen Regelung zu gewinnen.