ProdHaftG
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Produkthersteller sehen sich hohen Haftungsrisiken gegenüber. Das hat zuletzt das „Airbag“-Urteil des BGH vom 16.6.2009 mit seinen zentralen Aussagen zur Herstellerhaftung für Konstruktions- und Instruktionsfehler deutlich gemacht. Bei der Gefährdungshaftung nach dem ProdHaftG haftet der Hersteller allein aufgrund eines Produktfehlers für eintretende Schäden. Eine schuldhafte Pflichtverletzung ist nicht erforderlich. Für das produzierende Gewerbe ist Klarheit in Sachen Haftung und Haftungsvermeidung daher wichtiger denn je. Das mittlerweile in 6. Auflage erscheinende Werk von Hans Josef Kullmann zählt zu den Standardkommentaren zum ProdHaftG. Es gibt zu allen relevanten Auslegungs- und Abgrenzungsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem ProdHaftG ergeben, unter kritischer Würdigung von Rechtsprechung und Literatur profunde Antworten. Hierbei wurden auch Entscheidungen des österreichischen obersten Gerichtshofs einbezogen.