Die konzernrechtliche abgeleitete Aktionärsklage
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Gemäß den §§ 309 IV 1, 2 et al. AktG kann jeder Aktionär einer abhängigen Aktiengesellschaft deren konzerninterne Ansprüche geltend machen. Der Autor untersucht die Sinnhaftigkeit eines solchen Rechts und dessen Ausgestaltung im Detail. Er arbeitet dabei die Funktion der Klage im System der Leitungsmacht und Verantwortlichkeit heraus, analysiert die Gründe für ihre weitgehende Bedeutungslosigkeit in der Praxis und formuliert Thesen zu ihrer Deutung de lege lata und zu ihrer Weiterentwicklung. Besondere Aktualität erlangt die Untersuchung durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG). Nach Ansicht des Autors hat dies auch für die Konzerneinzelklage weitreichende Neuerungen zur Folge.