Das sächsische Kulturraumgesetz
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Das sächsische Kulturraumgesetz gilt trotz seiner nunmehr elfjährigen Gültigkeit deutschlandweit noch immer als ein originäres, zukunftsweisendes Modell zur Kulturfinanzierung. Es beruht vorrangig auf einem zwischen Freistaat Sachsen, Landkreisen und Kommunen gefundenem, solidarischen „Lastenausgleich“. Im Ergebnis der ersten sozialwissenschaftlichen Studie, die die Wirkung des Modells sachsenweit in allen Kulturräumen untersucht, lässt sich bilanzieren, dass seine Effekte weit über die finanziellen Seiten hinausgehen. Zu den Komponenten, die zum Erfolg beitragen, zählen zudem die leistungsfähigen Gremien zur Entscheidungsfindung. So gelingt es in den Kulturräumen, die politische Entscheidungsgewalt der Kulturkonvente mit der fachlichen Kompetenz der Kulturbeiräte und Facharbeitsgruppen sowie dem Kulturmanagement derart zusammenzuführen, dass die Vorzüge jeder Seite zum Tragen kommen können. Neben der kritischen Bilanz des bisher Erreichten in den sächsischen Kulturräumen gibt die Studie Anregungen und Empfehlungen für die weitere Arbeit.