Haftung für Pflichtverletzungen der Kommunalaufsichtsbehörde
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Der 3. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem sehr knapp begründeten Urteil vom 12.12.2002 die Haftung der Kommunalaufsichtsbehörde gegenüber der beaufsichtigten Gemeinde für die Genehmigung eines nachteilhaften Leasingvertrages bejaht. Die Entscheidung wirft grundlegende dogmatische Fragen des Amtshaftungsanspruchs auf, die die Literatur mit ihrer punktuellen Kritik nicht befriedigend beantwortet. Der Schwerpunkt dieser Fragen liegt auf der drittbezogenen Amtspflicht. Können Verwaltungsträger und insbesondere die beaufsichtigte Gemeinde amtshaftungsrechtlich geschützte Dritte sein? Wie sind drittbezogene Amtspflichten zu bestimmen? In diesen Fragen begegnen sich zwei Modelle der Bestimmung subjektiver Rechte und Pflichten, die Schutznormtheorie und die Rechtsverhältnislehre. Die Schutznormtheorie erweist sich einschließlich ihres Fundaments in der klassischen juristischen Methodenlehre als nicht haltbar. Die Untersuchung ergibt, dass die Schutznormtheorie für eine rationale und rechtsstaatliche Bestimmung subjektiver Rechte ungeeignet ist und daher auch zur Bestimmung drittbezogener Amtspflichten nichts beitragen kann. Die Arbeit untersucht sodann die Grundlagen für die Anwendung des Rechts auf Subjekte in Form subjektiver Rechte und Pflichten. Recht wird nur von Subjekten erkannt, kann nur zwischen Subjekten wirken und ist durch seine intersubjektive Bedeutung im Einzelfall auf sie bezogen. Deshalb muss die subjektiv berechtigende Bedeutung von Normen und Rechtsgrundsätzen an besondere lebensweltliche Nähebeziehungen anknüpfen. Der Autor legt der drittgerichteten Amtspflicht eine Rechtsverhältnisdogmatik subjektiver Rechte und Pflichten zugrunde, deren Wurzeln in den psychologischen, praktischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der Rechtsanwendung aufgezeigt werden. Diese Dogmatik bietet einen roten Faden durch die Kasuistik der neueren Rechtsprechung und entwickelt die Lehre vom Verwaltungsrechtsverhältnis fort. Auf Grundlage einer rechtsverhältnisdogmatischen Analyse der Amtshaftung wird die Haftung für Pflichtverletzungen der Kommunalaufsichtsbehörde erörtert. Nach einem Überblick über Aufgaben und Mittel der Kommunalaufsicht, einer Darstellung der Rechtsstellungen von Kommunalaufsichtsbehörde und beaufsichtigter Gemeinde sowie der möglichen Haftungskonstellationen werden mit Schwerpunkt auf der informalen Aufsichtspraxis folgende Probleme behandelt: - Wie weit gehen drittbezogene Amtspflichten der Kommunalaufsichtsbehörde? - Welche Rolle spielt das Mitverschulden im aufsichtlichen Dialog? - Wo liegen Ansatzpunkte für ein Haftungsmanagement? - Wer haftet für Pflichtverletzungen der Kommunalaufsichtsbehörde? - Ist eine Umgehung der Einschränkungen der Amtshaftung durch ein „verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis“ oder eine „Haftung aus Verwaltungsrechtsverhältnis“ anzuerkennen?