Prinzipien des Rechtsstaates
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Es gibt keine Freiheit ohne Recht und es gibt kein Recht ohne Staat. Der Rechtsstaat gehört zur Wirklichkeit der allgemeinen Freiheit. Seine Prinzipien sind das Gerüst einer Republik, eines Gemeinwesens freier Menschen, das freilich auch demokratisch und sozial sein muß. „Prinzipien des Rechtsstaates“ ist ein Kompendium der Lehre vom Rechtsstaat, das einerseits die republikanische Freiheitslehre umsetzt und andererseits die Rechtsprechung vor allem des Bundesverfassungsgerichts zu den Prinzipien des Rechtsstaates kommentiert. Beides paßt gut zusammen. Die Prinzipien des Rechtsstaates, wie sie in Deutschland praktiziert und gelehrt werden, können für alle Gemeinwesen, welche den Menschenrechten verpflichtet sind, hilfreich sein. Freilich ist auch von den Gefahren der europäischen Integration für den Rechtsstaat zu berichten. Die Mißachtung der Prinzipien des Rechtsstaates verletzt die Menschen in ihrer Würde.