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Vertragliche Ansprüche Dritter in England und Deutschland
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Der Erlass des Contracts (Right of Third Parties) Act 1999 hat den bisher im englischen Recht herrschenden Grundsatz, dass durch einen Vertrag keine Ansprüche eines Dritten begründet werden können, beseitigt. Das Werk stellt die Gründe für den Erlass des neuen Gesetzes dar, erläutert dessen Regelungsbereich und ordnet es in das englische Recht ein. Behandelt werden neben dem eigentlichen Vertrag zugunsten Dritter auch die verwandten Fälle der Haftungsfreizeichnungen zugunsten Dritter und der vertraglichen Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Die bestehenden Unterschiede zum deutschen Recht sowie deren Hintergründe werden im Anschluss an die Darstellung der einzelnen Tatbestände des neuen Gesetzes aufgezeigt und erörtert.
Buchvariante
2006, paperback
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