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Zulässigkeit und Ausgestaltung kommunaler Umweltlenkungsabgaben

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Abgaben sind durch den Staat auferlegte Geldzahlungspflichten, unterteilt in Steuern und nichtsteuerliche Abgaben wie Gebühren und Beiträge. Diese Arbeit konzentriert sich auf kommunale Abgaben, die von Gemeinden, Landkreisen und Bezirken festgelegt werden. Die zentrale Fragestellung ist, ob kommunale Abgabenerhebungen einen Beitrag zum verfassungsrechtlich verankerten Umweltschutz leisten können. Während Ge- und Verbote im Umweltrecht nur Mindeststandards setzen, sollen Umweltlenkungsabgaben Anreize für umweltschonendes Verhalten schaffen. Wer für umweltschädliches Verhalten zahlen muss, wird versuchen, diese Kosten zu minimieren, was zu einer Verhaltensänderung führen kann. Ein Beispiel ist die erhöhte Mineralölsteuer durch die „Öko-Steuer“. Der kommunale Aspekt dieser Abgaben wird hervorgehoben, da Umweltschutz im eigenen Lebensbereich oft besser wahrgenommen wird, was die Akzeptanz erhöht. Zudem wird die Einnahmeerzielung aufgrund knapper kommunaler Kassen betrachtet. Die Arbeit behandelt zwei Hauptprobleme: den rechtlichen Rahmen und die Gestaltung von Umweltlenkungsabgaben. Ziel ist es, die rechtlichen Aspekte umfassend zu analysieren und praktikable Vorschläge für die kommunale Umsetzung zu entwickeln, um das umweltpolitische und ökonomische Potenzial dieser Instrumente voll auszuschöpfen.

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Zulässigkeit und Ausgestaltung kommunaler Umweltlenkungsabgaben, Jan Heisel

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2006
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