Die Staatstheorie des Bundesverfassungsgerichts und Europa
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Die Maastricht-Entscheidung galt wegen des hierin formulierten Vorbehalts nationalstaatlicher Souveränität als 'etatistisch' und 'europafeindlich'. Inzwischen hat sich ein Generationswechsel der Richter vollzogen und es liegen weitere Urteile zum Europarecht vor - Anlass genug, das Europaverständnis des Zweiten Senats einer erneuten staatstheoretischen Prüfung zu unterziehen. Dabei wird bis auf die 'Solange I-Entscheidung' rekurriert und mit Blick auf die Unionsbürgerschaft auch die zum Ausländerwahlrecht miteinbezogen. Von hier aus betrachtet erweisen sich die aktuellen Urteile zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und zum EU-Haftbefehl in ihrer Begründung von erstaunlicher Kontinuität. Es ergibt sich die These, dass das Bundesverfassungsgericht den Prozess der Integration staatstheoretisch nicht adäquat erfasst, da es das Konzept des souveränen Nationalstaats mit seinem Dualismus von Staats- und Völkerrecht permanent auf ihn projiziert. Eine Dokumentation der wichtigsten Europa-Entscheidungen befindet sich im Anhang.