Die Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf die Gattungsschuld
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Im Rahmen der Schuldrechtsreform ordnete der Gesetzgeber die Folgen der Nicht-, Spät- und Schlechtleistung in den §§ 275 ff., 280 ff. BGB in ein neues Haftungssystem ein. Er differenzierte bei den Rechtsfolgen zwischen Schadensersatz statt der Leistung, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung und dem sog. einfachen Schadensersatz. Das kauf- und werkvertragliche Gewährleistungsrecht ist nun im allgemeinen Leistungsstörungsrecht integriert, so dass jede mangelhafte Leistung als Pflichtverletzung des Schuldners in Form der Schlechtleistung anzusehen ist. Der Gesetzgeber nahm die Reform zum Anlass, haftungs- und gewährleistungsrechtliche Differenzierungen aufgrund der Einordnung eines Rechtsgeschäfts als Stück- oder Gattungsschuld zu beseitigen. Mit der Streichung von § 279 BGB a. F. und § 480 BGB a. F. vollzog der Gesetzgeber die Abkehr von der Stückschuld als Regelmodell des Kaufvertrags. Gleichzeitig entledigte sich der Gesetzgeber mit § 279 BGB a. F. einer Norm, die aufgrund ihrer Missverständlichkeit ein Jahrhundert lang für Verwirrung, Streit und Diskussion gesorgt hat und passte die normierte Rechtslage der praktizierten an. Anders als nach § 279 BGB a. F. haftet der Gattungsschuldner nach heutigem Recht nicht nur für sein „Unvermögen“, solange die Leistung aus der Gattung möglich ist, sondern soweit er aufgrund seines Leistungsversprechens ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Im Rahmen dieser Arbeit wird untersucht, welche Konsequenzen die Übernahme des Beschaffungsrisiko für die Leistungsbefreiung nach § 275 Abs. 2 BGB hat, wie der Gattungsschuldner im Verzug haftet und ob, bzw. inwieweit sich eine verschuldensunabhängige Haftung des Gattungsschuldners für Sachmängel ergeben kann. Die gewährleistungsrechtliche Gleichstellung von Gattungs- und Stückkäufen hat auch dazu geführt, dass der mit mangelhafter, vertretbarer Ware belieferte Käufer auch beim Stückkauf berechtigt ist, Nachlieferung zu verlangen. Die Arbeit setzt sich vor dem Hintergrund der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie mit den Konsequenzen des Nachlieferungsanspruchs auseinander, beleuchtet insbesondere auftretende Wertungswidersprüche zwischen Unmöglichkeits- und Gewährleistungsrecht und zeigt die Parallelproblematik beim konkretisierten Gattungskauf auf.
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Die Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf die Gattungsschuld, Markus Xander
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2006
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- Titel
- Die Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf die Gattungsschuld
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Markus Xander
- Verlag
- Shaker
- Erscheinungsdatum
- 2006
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 3832251987
- ISBN13
- 9783832251987
- Reihe
- Berichte aus der Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Im Rahmen der Schuldrechtsreform ordnete der Gesetzgeber die Folgen der Nicht-, Spät- und Schlechtleistung in den §§ 275 ff., 280 ff. BGB in ein neues Haftungssystem ein. Er differenzierte bei den Rechtsfolgen zwischen Schadensersatz statt der Leistung, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung und dem sog. einfachen Schadensersatz. Das kauf- und werkvertragliche Gewährleistungsrecht ist nun im allgemeinen Leistungsstörungsrecht integriert, so dass jede mangelhafte Leistung als Pflichtverletzung des Schuldners in Form der Schlechtleistung anzusehen ist. Der Gesetzgeber nahm die Reform zum Anlass, haftungs- und gewährleistungsrechtliche Differenzierungen aufgrund der Einordnung eines Rechtsgeschäfts als Stück- oder Gattungsschuld zu beseitigen. Mit der Streichung von § 279 BGB a. F. und § 480 BGB a. F. vollzog der Gesetzgeber die Abkehr von der Stückschuld als Regelmodell des Kaufvertrags. Gleichzeitig entledigte sich der Gesetzgeber mit § 279 BGB a. F. einer Norm, die aufgrund ihrer Missverständlichkeit ein Jahrhundert lang für Verwirrung, Streit und Diskussion gesorgt hat und passte die normierte Rechtslage der praktizierten an. Anders als nach § 279 BGB a. F. haftet der Gattungsschuldner nach heutigem Recht nicht nur für sein „Unvermögen“, solange die Leistung aus der Gattung möglich ist, sondern soweit er aufgrund seines Leistungsversprechens ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Im Rahmen dieser Arbeit wird untersucht, welche Konsequenzen die Übernahme des Beschaffungsrisiko für die Leistungsbefreiung nach § 275 Abs. 2 BGB hat, wie der Gattungsschuldner im Verzug haftet und ob, bzw. inwieweit sich eine verschuldensunabhängige Haftung des Gattungsschuldners für Sachmängel ergeben kann. Die gewährleistungsrechtliche Gleichstellung von Gattungs- und Stückkäufen hat auch dazu geführt, dass der mit mangelhafter, vertretbarer Ware belieferte Käufer auch beim Stückkauf berechtigt ist, Nachlieferung zu verlangen. Die Arbeit setzt sich vor dem Hintergrund der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie mit den Konsequenzen des Nachlieferungsanspruchs auseinander, beleuchtet insbesondere auftretende Wertungswidersprüche zwischen Unmöglichkeits- und Gewährleistungsrecht und zeigt die Parallelproblematik beim konkretisierten Gattungskauf auf.