Umsatzsteuer in der Insolvenz
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Umsatzsteuer- und Insolvenzrecht passen nicht zueinander. Doch sie müssen miteinander zurechtkommen, denn der Insolvenzverwalter ist oftmals als Unternehmer gehalten, umsatzsteuerpflichtige Geschäfte zu tätigen. Die „Umsatzsteuer in der Insolvenz“ hat dennoch erst spät an rechtlicher Bedeutung gewonnen. Dies resultiert zum einen aus der Unkenntnis vieler Insolvenzverwalter bezüglich ihrer Gestaltungsmöglichkeiten, zum anderen aber auch an der Scheu von Insolvenzverwaltern an haftungsträchtigen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden. Weil jede Insolvenz im unternehmerischen Bereich auch umsatzsteuerliche Fragestellungen aufwirft, stellt die Umsatzsteuer mittlerweile eines der zentralen Themen des Insolvenzrechts dar. Insbesondere die insolvenzrechtliche Zuordnung der Umsatzsteuer zu Insolvenzforderungen oder Masseverbindlichkeiten ist von hoher Relevanz. So begründen Insolvenzforderungen nach § 38 InsO Forderungen, die lediglich der Quote entsprechend an der Verteilung der Insolvenzmasse teilnehmen, wohingegen Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO diese, aufgrund der fehlenden Verrechenbarkeit mit „Verlusten“, häufig in hohem Maße reduzieren. Der Insolvenzverwalter wird deshalb darauf bedacht sein Umsatzsteuerforderungen des Finanzamts den Insolvenzforderungen zuzuordnen, um die Insolvenzmasse so wenig wie möglich zu belasten. Das Buch analysiert diese theoretisch einfache, in de Praxis aber oftmal schwierige Zuordnung bezogen auf alle denkbaren Sachverhalte und erläutert die damit einhergehenden Chancen und Risiken.