Die Verbandsklage im Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrecht
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Durch die Umsetzung der Unterlassungsklagenrichtlinie hat die Verbandsklage in verbraucherschutzrechtlicher Sicht europarechtliche Bedeutung gewonnen. Seitdem können Verstöße gegen zwingende Verbraucherschutzgesetze von deutschen Verbänden auch im europäischen Ausland verfolgt werden. Jeder Verbraucherschutzverband, der in der Liste der Europäischen Kommission in Brüssel geführt wird, gilt nunmehr innerhalb der gesamten Europäischen Union als klagebefugt. Zudem hat die Verbandsklage im Wettbewerbsrecht in jüngerer Zeit durch den Gewinnabschöpfungsanspruch Diskussionen ausgelöst. Das Werk geht allen sich hieraus ergebenden Konsequenzen auch für die Rechtspraxis nach und wendet sich nicht nur an die Wissenschaft, sondern auch an Anwälte, Gerichte wie Verbraucherschutzorganisationen.