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Das Pflichtangebot nach §§ 35 ff. WpÜG als Rechtsfolge von Verschmelzungen und Spaltungen

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Die vorliegende Abhandlung befasst sich mit der Frage, ob und in welchen Fällen als Folge von Verschmelzungen und Spaltungen ein Pflichtangebot im Sinne der §§ 35 ff. WpÜG entstehen kann. Die floskelartigen Ausführungen des Gesetzgebers, wonach klärungsbedürftig ist, „ob und inwieweit für bestimmte Fallkonstellationen im Schnittbereich zwischen Umwandlungs-, Aktien- und Übernahmerecht in der Praxis besondere gesetzliche Regelungen erforderlich sind“, verdeutlichen, dass die Problematik trotz ihrer großen Bedeutung für die Praxis bislang in Judikative und Legislative – wenn überhaupt – nur oberflächlich behandelt worden ist. Im Rahmen von Unternehmensfusionen, bei denen regelmäßig aufgrund finanzieller Risiken eine Verschmelzungsstruktur gewählt wird, mit der das umwandlungsrechtliche Barabfindungsangebot zu umgehen ist, spielt seit der Einführung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes insbesondere aus anwaltlicher Sicht auch die Pflicht zur Abgabe eines Angebots nach § 35 WpÜG in der Beratungspraxis eine entscheidende Rolle. Unter Berücksichtigung der Lösungsansätze in der Jurisprudenz, der Rechtsauffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie der Rechtsprechung und der Vorgaben der EU-Übernahmerichtlinie entwickelt die Arbeit praxistaugliche Grundsätze im Hinblick auf die in der Literatur divergierend beantwortete Rechtsfrage, in welchen Verschmelzungs- und Spaltungskonstellationen und gegenüber welchem Adressatenkreis ein Pflichtangebot als Folge einer Transaktion in Betracht zu ziehen ist.

Buchvariante

2006, paperback

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