Arbeitnehmererfindungsrecht
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Ein Großteil der zum Patent angemeldeten Erfindungen stammt von Arbeitnehmern. In der anwaltlichen Beratung ist deshalb die Kenntnis der Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien beim Vorliegen einer Diensterfindung, eines Verbesserungsvorschlages oder eines urheberrechtsfähigen Werkes unerlässlich. Der Kommentar erläutert erstmals in einem Band das Arbeitnehmer-Urheberrecht, das betriebliche Vorschlagswesen (Ideenmanagement) sowie sämtliche Vorschriften des Arbeitnehmererfindungsgesetzes. Zahlreiche Formulierungsmuster und Gestaltungshinweise, wie zum Beispiel - eine Musterbetriebsvereinbarung für das betriebliche Vorschlagswesen, - ein Muster der Meldung und Inanspruchnahme einer Diensterfindung, - ein Formular einer Freigabeerklärung und - ein Muster der Anrufung der Schiedsstelle, ergänzen die praxisnahe Darstellung.