Menschenrecht "Tierschutz"
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Verletzungen von Belangen der Tiere, Eingriffe in ihre körperliche und seelische Unversehrtheit durch den Menschen finden auf der ganzen Welt permanent statt. Dabei handelt es sich zumeist um einen vom Menschen bewusst herbeigeführten oder geduldeten Zustand. Diese rechtswidrigen Verletzungen von Belangen der Tiere sind Legitimationsgrundlage sowie rechtliche Vorgaben für einen „Schutz der Tiere“. Mit diesem Rechtsgutachten soll konkret die Frage untersucht werden, ob der Umgang der Menschen mit den Tieren als ein elementares Menschenrecht nicht derart geschützt ist, dass es ein eigenes Recht eines jeden Menschen darstellt, die Belange der Tiere in einem bestimmten Umfang wahrzunehmen und zu schützen. Ausgangspunkt ist die Erörterung und Definition des Begriffs der Menschenrechte in Abgrenzung zum Begriff der Grundrechte. Danach werden sowohl die Bedeutung als auch die verschiedenen Dimensionen der Menschenrechte untersucht. Für die Frage über ein Menschenrecht „Tierschutz“ wird danach geprüft, ob der Tierschutz nicht bereits als ein dem Menschen zustehendes Recht akzeptiert ist. Dazu werden bestehende nationale und völkerrechtliche Tierschutznormen auf ihren Gehalt hin untersucht. Abschließend werden die Probleme aufgezeigt, die sich im Hinblick auf die Schutzwirkungen eines Menschenrechtes Tierschutz und dessen gerichtliche Durchsetzbarkeit ergeben können.