Das Ende des alten Deutschland
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Schneller als erwartet ist eine zweite Auflage dieses Bändchens notwendig geworden. Der Text wird unverändert vorgelegt; es wurden nur wenige Versehen korrigiert und einige Druckfehler beseitigt. Vorbemerkung zur 2. Auflage von Hans-Christof Kraus Bedenkt man die Bedeutung des Ereignisses als grundlegende politische und verfassungshistorische Zäsur der neueren deutschen Geschichte, dann hat der Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, der am 6. August 1806 mit der Niederlegung der Krone Karls des Großen durch den letzten Kaiser Franz II. erfolgte, in der Geschichtsschreibung und auch in der historisch-politisch interessierten Öffentlichkeit bis heute nur eine vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit gefunden. Jedenfalls ist das Thema bisher kaum monographisch behandelt worden. Im zweihundertsten Jahr nach dem Ereignis sollen die schwere Krise und das im wesentlichen durch die Politik Napoleons herbeigeführte - freilich durch die eigensüchtige Politik Österreichs und Preußens seit langem vorbereitete - Ende des Reiches dem heutigen Leser noch einmal in knapper und übersichtlicher Form vergegenwärtigt werden, und zwar unter Berücksichtigung der wichtigsten neueren und neuesten Forschungen zur politischen und zur Verfassungsgeschichte des späten Reiches. Die Darstellung, die auch die Vor- und die Nachgeschichte des Reichsendes eingehend in den Blick nimmt, gelangt zum Ergebnis, daß das Alte Reich - allen älteren und neueren Reichsnostalgien zum Trotz - weder als politische Institution, noch als Verfassungsgebilde in der Zeit nach 1800 wirklich lebensfähig, sondern daß sein Ableben längst überfällig war. Der inner- und außerhalb Europas allgemein beschrittene Weg zum modernen Nationalstaat erforderte für Deutschland den Abschied vom Reich, der freilich sehr spät kam und im Bewußtsein vieler Deutscher des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine ideelle „Leerstelle“ hinterließ, die niemals wirklich ausgefüllt werden konnte und die deshalb in der Zeit des ersten Nationalstaats (1871-1945) immer wieder eine historische Belastung von nicht zu unterschätzender Bedeutung darstellte.