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Besonderes Verwaltungsrecht

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AuszugVORWORT UND BENÜTZERHINWEISE Das nunmehr in 6. Auflage erschienene Kurzlehrbuch richtet sich wie die vorigen Auflagen vor allem an Studierende des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck. Es soll den Teilbereich des Besonderen Verwaltungsrechts für die mündliche Prüfung aus Verwaltungsrecht im 2. Studienabschnitt abdecken und behandelt Gebiete, die als mündlicher Prüfungsstoff des Besonderen Verwaltungsrechts relevant sind. Die genaueren Angaben zum mündlichen Prüfungsstoff des Besonderen Verwaltungsrechts können der homepage des Instituts für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre entnommen werden. Das Studium dieses Lehrbuches ersetzt nicht die Lektüre der Gesetzestexte – das Lehrbuch kann und will nur einen Überblick und eine Orientierungshilfe in den behandelten Rechtsgebieten leisten. Wir empfehlen den Studierenden dringend, Lehrbuch und Gesetzestexte gemeinsam zu studieren. In Absprache mit den Herausgebern hat Reinhard Ster eine speziell für die Bedürfnisse des Innsbrucker Studienbetriebs konzipierte Gesetzessammlung konzipiert und herausgegeben. Diese jedes Semester aktualisierte Gesetzessammlung deckt nahezu das gesamte Spektrum des Verwaltungsrechts ab, wie es an der Universität Innsbruck gelehrt und geprüft wird, und beinhaltet daher auch die für die im 3. Studienabschnitt angesiedelte Vertiefung des Verwaltungsrechts maßgeblichen Gesetzestexte. Lediglich das Schulrecht, das von Herrn Univ.-Doz. Dr. Markus Juranek angeboten wird, ist aus Gründen des Umfangs und des beschränkten Interessentenkreises aus der Gesetzessammlung ausgespart geblieben. Aktuelle Gesetzesausgaben sind auch deswegen unerlässlich, weil gerade das Besondere Verwaltungsrecht durch immer schneller aufeinander folgende Gesetzesnovellen gekennzeichnet ist, die in kurzer Zeit manches hier Geschriebene zur Makulatur machen können. Die Herausgeber danken den Autorinnen und Autoren für die verlässliche Ablieferung der Manuskripte. Für die Darstellungsweise und den Inhalt der einzelnen Beiträge trägt jeder Autor die alleinige Verantwortung. Innsbruck im Juli 2009 Irmgard Rath-Kathrein und Karl Weber

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Besonderes Verwaltungsrecht, Irmgard Rath Kathrein

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2009
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