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Parteiverbote und Europäische Menschenrechtskonvention

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Die Zulässigkeit von Parteiverboten ist eine Grenzfrage der Demokratie, die bisher vornehmlich dem nationalen Recht zuzuordnen war. In neun Urteilen hat sich der EGMR dem Parteiverbot angenommen und für den Raum der EMRK europäische Verbotsstandards nach Artikel 11 Abs. 2 EMRK entwickelt. Diese Standards waren für das türkische Parteienrecht sehr bedeutsam und haben zu erheblichen rechtlichen Veränderungen in der Türkei geführt. Aber auch in den übrigen Mitgliedsstaaten zur Konvention ist der neue Maßstab von großer Bedeutung. In Deutschland wird das Bundesverfassungsgericht seinen Maßstab nach Artikel 21 Abs. 2 GG neu überdenken müssen, insbesondere die Nichtanwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Im deutschen und spanischen Recht ist die 'automatische' Aberkennung von Abgeordnetenmandaten nach einem Parteiverbot problematisch, in einigen osteuropäischen Staaten bestimmte Parteinamensverbote. Auf diese und weitere Themen geht die vorliegende Arbeit ein.

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Parteiverbote und Europäische Menschenrechtskonvention, Şeyda Dilek Emek

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2007
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(Paperback)
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