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Die badische Verfassung von 1818 und ihre Bedeutung für den modernen Verfassungsstaat im Rückblick auf 200 Jahre badische Verfassungsgeschichte
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Bundesverfassungsrichter a. D. Dr. Dieter Hömig, der „bekennende Schwabe“, nimmt sich in seiner Abschiedsrede am 2. Juni 2006 im Bundesverfassungsgericht badischen Befindlichkeiten an. Mit einfühlsamer Herzlichkeit und nicht ohne Humor verbindet er dies mit einer Rückschau auf 200 Jahre badische Verfassungsgeschichte. Dabei betont er die fortwährende Bedeutung der badischen Ver- fassung von 1818. Diese fand selbst im entfernten Sachsen Anhänger und Nachahmer, die in einer zeitgenössischen Quelle zu Worte kommen.
Buchvariante
2006, paperback
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