Gesetzgeberischer Handlungsbedarf der Kantone im Umweltrecht als Folge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)
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Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wird das föderalistische Zusammenwirken im schweizerischen Bundesstaat in erheblichem Masse umgestaltet. Ein Pfeiler der NFA ist die Steuerung mit Programmvereinbarungen und Globalbudgets, welche künftig im Bereich der Verbundaufgaben zur An-wendung kommen soll. Mit der vorliegenden Studie im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) wird der gesetzgeberische Handlungsbedarf in den Kantonen am Beispiel des Umweltrechts aufgezeigt. Die Studie befasst sich vorerst mit der Konzeption und dem Rechtscharakter sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen der Programmvereinbarungen und Globalbudgets. Dabei wird unter anderem dargelegt, dass Programmvereinbarungen vom Rechtscharakter her als verwaltungsrechtlicher Vertrag (ausnahmsweise als kooperative Verfügung) des Bundessubventionsrechts zu qualifizieren sind. Im Hauptteil befasst sich die Studie mit dem gesetzgeberischen Handlungsbedarf, den die Steuerung mit Programmvereinbarungen auf kantonaler Ebene auslöst. Eine wichtige Frage ist die innerkantonale Zuständigkeit zum Abschluss der Programmvereinbarungen. Da das mit Programmvereinbarung begründete Subventionsverhältnis nur zu den Kantonen besteht, muss im Bereich der Verbundaufgaben zudem das gesamte kantonale Subventionsrecht überprüft werden. Weiter behandelt die Studie Fragen der innerkantonalen Zuweisung von Bundesmitteln, der Neuregelung der Beziehungen zu den Gemeinden und zu anderen Leistungserstellern, der Abstimmung zwischen Programmvereinbarungen und WoV-Steuerung sowie Fragen des kantonalen Übergangsrechts.