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Der Extremismus im Strafrecht

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Die Vokabeln Extremismus, Rechtsextremismus finden im Strafrecht keine Verwendung. So tauchen diese Bezeichnungen in den Gesetzestexten nicht auf. Darüber hinaus spielen sie in der Strafrechtspraxis keine Rolle. Schließlich befaßt sich auch die (Straf-) Rechtswissenschaft weder mit diesen Termini noch mit den Phänomenen als solchen. Es fehlt an Ansätzen, dieses Themenfeld aus der strafrechtlichen Perspektive zu bearbeiten und eine Brücke zu den sozialwissenschaftlichen Betrachtungen zu schlagen. Mit den rechtstheoretischen und -praktischen Grundlagen des Themenfeldes befassen sich jedoch auch die Sozialwissenschaften nicht. Die vertiefte Betrachtung der Phänomene endet weitgehend dort, wo die als extremistisch, rechts- oder linksextremistisch bezeichneten Täter strafrechtlich und -gerichtlich zu beurteilen sind. Aussagen zur Rechtsprechung resultieren allenfalls aus einer punktuellen Betrachtung ausgewählter Einzelfälle. Die Beobachtungen sind vordergründig und münden nicht selten in eine pauschalierende Kritik an der Justiz. Diese Arbeit will die bestehende Lücke füllen. Es gilt, die grundlegenden Zusammenhänge von Extremismus, Rechts- und Linksextremismus mit dem Strafrecht aufzuzeigen.

Buchvariante

2007, paperback

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