Die "Nur-Tantieme" als Sanierungsmaßnahme im System der verdeckten Gewinnausschüttung
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Die Beurteilung der Gehaltsvereinbarung zwischen einer Gesellschaft und ihrem (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer stellt Finanzverwaltung und Rechtsprechung seit jeher aufgrund der hohen Missbrauchsanfälligkeit vor große Probleme. Dies gilt auch für die Vereinbarung einer Nur-Tantieme, die jedoch meist mit guten Gründen als verdeckte Gewinnausschüttung einzustufen ist. Ob bzw. in welchem Maß eine derartige Einstufung allerdings auch für den Fall der Vereinbarung einer Nur-Tantieme als Teil eines Sanierungskonzeptes aufrechterhalten werden kann, ist nach dem hier untesuchten Urteil des BFH und dessen Bewertung in Vorinstanz und Literatur umstritten. Die vorliegende Arbeit greift die Einordnung anhand des entschiedenen Falles auf und untersucht diesen mit Blick auf die systematischen Vorgaben der verdeckten Gewinnausschüttung sowie die mit der Anwendung im konkreten Fall verbundene ökonomische Motivationswirkung. Darauf aufbauend wird ein einheitlicher Lösungsvorschlag entwickelt, der sowohl juristischen als auch wirtschaftlichen Anforderungen Rechnung trägt.