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Der Richtervorbehalt
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Durch den Richtervorbehalt soll sichergestellt werden, dass die ope- rativen Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden der rich- terlichen Kontrolle unterliegen. Aus praktischer Sicht ist jedoch offen- kundig, dass die Rechtswirklichkeit diesem normativen Anspruch längst nicht gerecht wird. Die Verfasserin untersucht - ausgehend vom Grund- satzurteil des BVerfG vom 20.02.2001 - die zu dieser Thematik disku- tierten Lösungsvorschläge. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass letztlich nur ein striktes Beweisverwertungsverbot gewährleistet, dass sich die Praxis auf den hohen rechtsstaatlichen Stellenwert des Richtervorbehalts
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2007
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