Privatstiftung und Erbrecht
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Die praktische Bedeutung privatrechtlicher Fragen in Zusammenhang mit Privatstiftungen ist sehr hoch und wird in Zukunft noch ansteigen. Die Eingliederung der Privatstiftung ins Zivilrecht ist jedoch bloß rudimentär erfolgt. Vor allem im Erb- und Familienrecht bestehen Rechtsunsicherheiten. Dabei lautet die Kernfrage: Kann der Stifter durch Vermögensübertragungen an eine Privatstiftung (die er durch seinen Einfluss dominiert) andere in ihren – von seinem Vermögen abhängigen – Ansprüchen (Pflichtteil, Unterhalt, Aufteilung des Ehevermögens bei Scheidung etc) beeinträchtigen? Der Autor bietet in seiner preisgekrönten Arbeit eine umfassende Darstellung des Rechtsbereichs „Privatstiftung und Erbrecht“, den er vorrangig von der zivilrechtlichen, aber auch von der prozess- und steuerrechtlichen Seite betrachtet.