Auswirkungen des europäischen Verbots der Altersdiskriminierung auf das deutsche Arbeitsrecht
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Die Richtlinie 2000/78/EG regelt das Verbot von Diskriminierungen im Beschäftigungssystem u. a. wegen des Faktors Alter. In Deutschland wurde die Richtlinie am 18. August 2006 in Form des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umgesetzt. Bei der Anwendung und Auslegung dieses Gesetzes bietet die vorliegende Arbeit im Hinblick auf das Merkmal Alter wertvolle Hilfe. Sie unternimmt den Versuch, die Richtlinie bezüglich des Merkmals Alter zu konturieren und die Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht aufzuzeigen. Dabei beschränkt sich die Untersuchung nicht auf die rechtliche Dimension, sondern erläutert aus der Perspektive diverser anderer Wissenschaftsdisziplinen, was Altersdiskriminierung meint, wie sich diese Form der Diskriminierung von anderen Diskriminierungen unterscheidet und wie sich das Problem der Altersdiskriminierung aus quantitativer und demografischer Sicht darstellt. Zugleich wird ein Blick auf die Altersdiskriminierungsverbote und die hierzu ergangene Rechtsprechung anderer Nationen geworfen.