Volksgemeinschaft als Selbstermächtigung
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»Volksgemeinschaft« existiert nicht, sie wird hergestellt. Die »Volksgemeinschaft« hatte seit dem Ersten Weltkrieg in Deutschland in nahezu allen Parteien politische Konjunktur. Aber während der Begriff bei den Sozialdemokraten beispielsweise ein Synonym für die inkludierende Einheit aller Schaffenden darstellte, war die »Volksgemeinschaft« bei der Rechten, insbesondere bei den Nationalsozialisten, vor allem durch Exklusion bestimmt. Sie beschäftigte nicht, wer zur »Volksgemeinschaft« gehörte, sondern, wer nicht zu ihr gehören durfte, allen voran die Juden. Deshalb besaß der Antisemitismus für die praktische Volksgemeinschaftspolitik des NS-Regimes einen zentralen Stellenwert. Die bürgerliche Zivilgesellschaft konnte nicht per »Führererlass« oder Gesetz in eine rassistische Volksgemeinschaft verwandelt werden. Michael Wildt beschreibt diese Transformation als einen politischen Prozess und untersucht die Ereignisse nicht nur innerhalb der großen Städte, sondern gerade in der Provinz, in den Dörfern und kleinen Gemeinden.