Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung in deutsches Recht und mögliche Auswirkungen auf Versicherungsmakler
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Die EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung wurde am 9. Dezember 2002 durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union verabschiedet. Bis zum 15. Januar 2005 sollten die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht transformieren. Diese Frist konnte der deutsche Gesetzgeber nicht einhalten. Im Herbst 2006 wurde das entsprechende Gesetz vom deutschen Bundestag beschlossen. Bis zum Ende des Jahres 2006 soll nun auch der Bundesrat zustimmen. Durch die zögerliche Umsetzung werden die etwa 500.000 betroffenen Versicherungsvermittler verunsichert. Viele Vermittler können nicht einschätzen, was sich konkret durch die neuen Vorgaben verändert und wie stark die Auswirkungen auf den Vermittleralltag sein werden. Diese Arbeit leistet einen Beitrag dazu, die Verunsicherung der Versicherungsvermittler zu beseitigen. Besonders intensiv wird auf die Auswirkungen auf die Versicherungsmakler eingegangen. Da die Bestimmungen teilweise auch für Versicherungsvertreter gelten, wird auch diese Berufsgruppe dementsprechend berücksichtigt. Im Mittelpunkt der Darstellung stehen drei zentrale Fragen: Welche Bestimmungen liegen vor, um die Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht zu transformieren? - Welche Auswirkungen sind für den Versicherungsmakler zu erwarten? - Was hat der Versicherungsmakler durch die neuen Vorgaben, beispielsweise in einer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, zu beachten?