Die Menschenrechte der EMRK und ihr Einfluss auf das deutsche Strafgesetzbuch
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Für das Strafverfahrensrecht ist die EMRK wiederholt als wesentliche, namentlich auch über die Rechtsstandards des Grundgesetzes hinausreichende Größe anerkannt worden. Dagegen wurde der Einfluss der Konvention auf das materielle Strafrecht und hier insbesondere auf das Strafgesetzbuch in den mehr als fünfzig Jahren seit dem Inkrafttreten der EMRK bislang als vernachlässigbar bis nicht existent angesehen. Die vorliegende Studie weist hingegen nach, dass diese Einschätzung unzutreffend ist. So lässt sich eine stetig zunehmende Auseinandersetzung seitens Rechtsprechung und Wissenschaft mit der EMRK in Bezug auf das Strafgesetzbuch nachweisen, deren Ausgangspunkt bereits nur wenige Jahre nach dem innerstaatlichen Inkrafttreten der Konvention zu finden ist. Spätestens seit der Mitte der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts ist die Einflussnahme der Rom-Konvention auf das deutsche Strafgesetzbuch ein nicht hinwegdiskutierbarer Faktor, dessen Bedeutung weiter zugenommen hat und auch heute noch die Handhabung des StGB prägt.