Telemediengesetz mit Netzwerkdurchsetzungsgesetz
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Zum Werk Mit dem Telemediengesetz regelt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Telemedien in Deutschland. Hiervon erfasst sind die elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, wie sie insbesondere im Internet realisiert sind und früher als Teledienste und Mediendienste geregelt waren. Das Telemediengesetz ist damit die zentrale gesetzliche Vorschrift des für das Internet und dessen Dienste geltenden Rechts. Regelungsmaterien des Gesetzes sind insbesondere das Herkunftslandprinzip für Dienste in der EU, das Impressum für Telemediendienste, die Bekämpfung von Spam, die Haftung bzw. Haftungsprivilegierung („Providerprivileg“) von Diensteanbietern für rechtswidrige Inhalte, der Datenschutz bei Angebot und Nutzung von Telemediendiensten sowie die Herausgabe von Daten an die Überwachungsbehörden und Private. Zusätzlich enthält das TMG durch die Verweisung des Rundfunkstaatsvertrages auch den Datenschutz für Rundfunkdienste. Der Kommentar erläutert die Vorschriften des Telemediengesetzes unter umfassender Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsprechung, der Gesetzesmaterialien sowie der Literatur. Auch die Störerhaftung sowie die besonderen Probleme des Profilings und der Anonymität im Internet bilden einen Schwerpunkt. Der besonders systematische und übersichtliche Aufbau und die Querverweise ermöglichen einen schnellen Zugriff auf die Kommentierung zu auftretenden Rechtsproblemen im Bereich des Internetrechts. Vorteile auf einen Blick - klare Systematik - praxisorientierte Darstellung - profunde Auswertung der Rechtsprechung, Gesetzesmaterialien und Literatur - zahlreiche Querverweise - Konzentration auf das Wesentliche Zur Neuauflage Mit der 2. Auflage wird das Telemediengesetz kommentiert, einschließlich der Störerhaftung und der europäischen Entwicklungen. Berücksichtigt werden außerdem die Änderungen des Telemediengesetzes durch das Gesetz zu offenen WLANs, ebenso werden die voraussichtlichen Änderungen durch die zukünftige EU-Datenschutz-Grundverordnung behandelt. Überdies wird das am 1.10.2017 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erläutert. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Gerichte, Unternehmen bzw. Anbieter und Nutzer von Telediensten, Aufsichtsbehörden, Verbraucherschutzverbände, Datenschutzbehörden.