Römisches Recht in Thüringen
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Die Arbeit entstand unter der Obhut von Prof. Gerhard Buchda, Jena, und hat ein zentrales Problem der deutschen Rechtsgeschichte zum Gegenstand: die Rezeption (Übernahme) des römischen Rechts. Thüringen verfügt damit über eine moderne und sehr gründliche Untersuchung dieses Jahrhunderte dauernden Prozesses, der bis in die Gegenwart hineinwirkt. Der Autor hat nicht nur die veröffentlichen Urkundenbücher bis 1350 ausgewertet, sondern auch zahlreiche ungedruckte Archivalien thüringischer Archive verwendet. Da das Recht alle Lebensbereiche erfaßt, ist die Studie auch für die allgemeine Geschichte von Bedeutung, vor allem aber für Wirtschafts-, Sozial- und Bildungsgeschichte, auch für Genealogie. aus der Fülle der behandelnden Themen, die durch ein detailliertes Inhaltsverzeichnis und ein umfangreiches Orts- und Personenregister erschlossen werden, seien genannt: das römische Recht als Hilfsrecht des Kirchenrechts, die Auseinandersetzungen zwischen kirchlicher und weltlicher Gerichtsbarkeit in Thüringen, das Rechtsstudium von Thüringern in italienischen und französischen Universitäten (darunter Heinrich von Kirchberg, der später als Syndikus der Stadt Erfurt wirkt), der Franziskaner-Lektor Johannes von Erfurt, der u. a. ein Lexikon des kanonischen und des römischen Rechts verfaßte, der exakte Nachweis von römischen Recht in 212 Urkunden. Daneben finden sich weiterführende Hinweise auf viele Fragen, wie z. B. die vielerörterte Doppelehe eines Grafen von Gleichen und die sogenannte Freizinsgüter im Raum Erfurt. Wer sich ernsthaft für die mittelalterliche Geschichte Thüringens interessiert, kann an diesem Buch nicht vorübergehen.