Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
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Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Schützen Sie sich vor unangenehmen Rechtsfolgen! Wir informieren Sie, was zu beachten ist: Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt ab dem 18.08.2006 ohne Übergangsfristen für sämtliche Arbeitgeber: Der Arbeitgeber muss Benachteiligungen seiner Beschäftigten verhindern und unterbinden. Welche Diskriminierungsformen es gibt und wer davon betroffen sein kann, zeigt Ihnen unser Fachbuch. Wir geben Ihnen Tipps und rechtliche Absicherung: Außerdem erhalten Sie Hinweise, welche organisatorischen Maßnahmen ein Arbeitgeber treffen kann bzw. muss, um Diskriminierung und somit rechtliche und finanzielle Folgen zu verhindern. Gerichtsurteile informieren Sie über Verstöße und Rechtsfolgen. Eine Checkliste ermöglicht es Ihnen, Schwachstellen in Ihrem Unternehmen zu ermitteln und darauf zu reagieren.