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Der Wirtschaftsausschuss nach dem Betriebsverfassungsgesetz und die Rahmenrichtlinie 2002/14/EG

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Das deutsche Betriebsverfassungsgesetz normiert zahlreiche Unterrichtungs-, Anhorungs- und Beratungsrechte der Arbeitnehmervertreter. Trotz dieser Beteiligungsrechte resultiert aus der jungsten europaischen Richtlinie zum sozialen Dialog, der RL 2002/14/EG, ein Handlungsgebot fur den Gesetzgeber. Die Arbeit gibt einen Uberblick uber die Entstehung der Richtlinie und ihre Einordnung in das Europaische Betriebsverfassungsgesetz. Nach Erlauterung der Vorschriften des deutschen Betriebsverfassungsgesetzes zum Wirtschaftsausschuss, werden die Vorgaben der Richtlinie und die Bestimmungen zum Wirtschaftausschuss gegenubergestellt. Der materielle Gehalt der Richtlinie und aktuelle Fragen des europaischen Arbeitsrechts, wie ein aus der Richtlinie resultierender Errichtungszwang fur Arbeitnehmervertretungen, werden dabei eingehend erortert. Die Arbeit liefert mit der Konzeption eines "Wirtschaftsfachmanns" einen rechtspolitisch und rechtssystematisch sinnvollen Losungsansatz, der dem aus der Richtlinie resultierenden Handlungsgebot genugt. Dem deutschen Gesetzgeber wird damit ein Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie an die Hand gegeben, ohne dass es zu Uberregulierungen kommen muss.

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Der Wirtschaftsausschuss nach dem Betriebsverfassungsgesetz und die Rahmenrichtlinie 2002/14/EG, Tanja Ritter

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2006
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(Paperback)
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