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Haftung für Tarifunrecht

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Eine Vielzahl der Arbeitsverhältnisse in Deutschland wird unmittelbar oder aufgrund von Bezugnahmeklauseln durch Tarifverträge geregelt. Ist ein Tarifvertrag unwirksam, hat zunächst regelmäßig eine der Arbeitsvertragsparteien den daraus resultierenden Nachteil zu tragen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob die jeweils betroffene Partei einen Schadensersatzanspruch gegen die Tarifvertragsparteien als Verursacher der Tarifnorm geltend machen kann.

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Haftung für Tarifunrecht, Uta Todenhöfer

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Erscheinungsdatum
2007
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