MiFID, VVR
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Die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) und die VVR (Versicherungsvermittlerrichtlinie) werden das Gesicht der deutschen Vertriebssysteme für Finanzdienstleistungen nicht nur ändern, sondern zu einer grundlegenden Neuorientierung führen. Die landläufige Vorstellung, dass die beiden Richtlinien unverbunden nebeneinander stehen, greift zu kurz. In Wirklichkeit sind sie eng aufeinander bezogen, ihre grundlegenden Ziele und Zwecke gehen in die gleiche Richtung. Es geht um die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen sowohl im Versicherungs- als auch im Bank- und Investmentbereich. Die dafür erforderlichen Standards und Grundsätze sind weitgehend gleich, ohne dass dies bisher hinreichend erkannt und diskutiert wird. Die Konsequenzen dieser symbiotischen Beziehung zwischen MiFID und VVR sind noch nicht vollständig ausgelotet. Die Veränderungen werden im Wesentlichen auf zwei Ebenen stattfinden: - Der Vermittler muss sich auf die neuen Zeiten um- und einstellen. Jeder Vermittler, der sich mit Finanzdienstleistungen beschäftigt, muss sowohl den Anforderungen der MiFID, als auch denen der VVR genügen, will er nicht in permanente Fehlberatungen und Haftungsfallen hineinstolpern. - Die Anforderungen an die hinter den Vermittlern stehenden Dienstleister, wie etwa Haftungsdächer oder Beratungspools werden völlig neu definiert. Von MiFID und VVR wird in Zukunft ein Zwang zur Größe ausgehen. Nur diejenigen Organisationen werden überleben, die in der Lage sind, das Zusammenspiel von MiFID und VVR in standardisierte Softwarepakete so umzusetzen, dass Vermittler und Kunden das Ganze verstehen und praxiswirksam verwenden können.