Der Vortrag im 1. juristischen Examen
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Bisher haben folgende Bundesländer den Vortrag als Teil der ersten juristischen Staatsprüfung aufgenommen: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Entscheidend für den Prüfungserfolg ist das richtige Training. Examenskandidaten erhalten mit diesem Buch die optimale Hilfe bei der Prüfungsvorbereitung. Die Neuerscheinung enthält insgesamt 30 Fall- und Themenvorträge, die examensrelevante Problemstellungen aus dem Bereich des Bürgerlichen Rechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts behandeln. Die Autoren gehen auf die unbedingt zu beachtenden Rahmenbedingungen für das Halten eines erfolgreichen Vortrags ein, z. B. auf die Beherrschung der Sprache, die richtige Zeiteinteilung, die Einschätzung der Bedeutung des Vortrags und die Besonderheiten des Vortrags gegenüber den anderen Prüfungsleistungen. Auch die Aspekte Rhetorik und Prüfungsangst werden angesprochen.