Die Reform des Ehescheidungsrechts von 1976
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Das erste Gesetz vom 14.6.1976 zur Reform des Ehe- und Familienrechts brachte vor dreißig Jahren eine völlige Abkehr vom Verschuldensprinzip und stellte nur noch auf das Scheitern der Ehe ab. Die Quellensammlung umfasst die Protokolle über die schwierigen und langwierigen Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates und des Bundestages (1973-1976) sowie im Vermittlungsausschuss zu den §§ 1564-1586b BGB. Die im Anhang erstmals in deutscher Übersetzung wiedergegebene Anglikanische Denkschrift von 1966 zur Scheidungsrechtsreform war von großer Bedeutung für die deutschen Reformarbeiten insbesondere für die Familienrechtskommission der Evangelischen Kirche Deutschlands und für die Eherechtskommission des Bundesministeriums der Justiz, deren Schlussberatungen von 1969 dokumentiert werden. Die Einleitung des Herausgebers erläutert die wichtigsten Stationen der Entstehung des Gesetzes von 1976 und enthält Kurzbiographien der maßgebend an der Reform beteiligten Personen.