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Die Bedeutung der Treuepflicht für die persönliche Haftung des GmbH-Gesellschafters wegen existenzvernichtenden Eingriffs

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Martin Loll hat sich zum Ziel gesetzt, auf der Grundlage der Bremer Vulkan-Entscheidung zu der Entwicklung der Grundlagen und Tatbestandsvoraussetzungen einer Gesellschafterhaftung für nachteilige Einflußnahmen auf die Geschäftsleitung im Rahmen von faktischen Konzernverhältnissen beizutragen. Die Erläuterungen beschränken sich auf die Untersuchung des faktischen Konzerns, bei dem anders als bei einem Vertrags- Konzern keine vertragliche Basis der Beherrschung besteht, diese vielmehr auf rein tatsächlichen Begebenheiten beruht. Die Darstellung orientiert sich ferner alleine am GmbH-Konzern. Nach einem Überblick über die bislang erreichte Entwicklung eines Haftungsinstituts sowohl für die Fälle des einfach faktischen als auch den qualifiziert faktischen Konzern (vgl. Zweites Kapitel), wendet sich der Verfasser der Bedeutung der Rechtsfigur der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht für die Begründung einer persönlichen Gesellschafterhaftung zu. Hierbei stehen vor allem die Diskussion der dogmatischen Grundlagen und die verbandsrechtliche Herleitung im Vordergrund (Drittes Kapitel). Dem folgt eine Besprechung der dem Richtungswechsel zugrundeliegenden Entscheidungen des BGH, sowie der Begründung der Aufgabe der analogen Anwendung der §§ 302, 303 AktG als Haftungsgrundlage im qualifiziert faktischen Konzern (Viertes Kapitel). Im Folgenden wird die Erforderlichkeit der Anerkennung eines indisponiblen Eigeninteresses als Haftungsvoraussetzung erörtert, dem sich die Fragestellung anschließt, ob der favorisierte Treuepflichtansatz gegenüber den weiteren zur Diskussion stehenden Haftungskonzepten am besten geeignet ist, den Gläubigern einer Einpersonen-GmbH einen adäquaten Schutz vor finanziellen Ausfällen infolge der Unterwerfung der abhängigen Gesellschaft unter die Leitung des herrschenden Unternehmens zu verschaffen (Fünftes Kapitel). Ein gesonderter Abschnitt ist der Frage gewidmet, inwieweit das Rechtsinstitut des existenzvernichtenden Eingriffs auch für die mehrgliedrige GmbH gilt oder ob in diesem Zusammenhang an der Analogie zu §§ 302, 303 AktG festzuhalten ist (Sechstes Kapitel). Im Vordergrund des folgenden siebten Kapitels steht die Analyse, ob die Anerkennung eines indisponiblen Eigeninteresses für die Fälle des existenzgefährdenden Eingriffs auf Konzernsachverhalte zu beschränken ist oder vielmehr als allgemeiner Grundsatz des GmbH-Rechts zu verstehen ist. Im achten und letzten Abschnitt sollen dann die Folgerungen gezogen werden, die sich für die Haftungsvoraussetzungen und die Rechtsfolgen dieser Haftung aus heutiger Sicht ergeben.

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2007

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