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Rechte und Grundsätze in der Grundrechtecharta

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Die Untersuchung vermittelt eine mögliche Lösung für die Problematik der Differenzierung zwischen Rechten und Grundsätzen in der Grundrechtecharta. Zunächst werden die Unterschiede zwischen Rechten und Grundsätzen herausgearbeitet. Hierzu werden Kriterien vorgestellt, anhand derer die unterschiedlichen Normtypen differenziert werden können. Sodann werden diese Kriterien auf die Normen der Charta angewandt, um im Anschluss eine Einordnung der Artikel der Charta in die Kategorien Recht oder Grundsatz vornehmen zu können. Dabei wird insbesondere auch auf den Umstand eingegangen, dass aufgrund der Unterschiedlichkeit der Vorschriften nicht von einem Normtyp „Grundsatz“ in der Grundrechtecharta ausgegangen werden kann. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass zwischen drei verschiedenen Arten von Grundsatztypen unterschieden werden sollte, deren Eigenarten und Unterschiede im Einzelnen vorgestellt werden. Der Blick der Arbeit richtet sich auch auf die Verfassungen anderer Mitgliedstaaten. Das Konzept der Grundsätze in der Grundrechtecharta mag dem deutschen Rechtsraum relativ fremd sein, so ist jedoch gerade im spanischen Rechtsraum ein ähnliches Konzept der Differenzierung zwischen verfassungsrechtlichen Normen erkennbar. Zuletzt ist ein Teil der Arbeit dem Rechtsschutz gewidmet, wobei Probleme der Durchsetzbarkeit von Grundsätzen angesprochen werden und einige Änderungen im Rechtsschutzsystem, welche die Verfassung für Europa mit sich bringt, besprochen werden.

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2007

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