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Zweckbestimmungen in Umweltschutzgesetzen
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Zweckbestimmungen wurden früher teilweise als „Leerformeln“ oder „Gesetzeslyrik“ diskreditiert. Heute sind sie Teil moderner Umweltschutzgesetzgebung. Sie geben die Motive des Gesetzgebers wieder, bestimmen die Ziele des Gesetzes, konzipieren Grundsätze, dienen der Rechtsprechung als Auslegungshilfe und stellen Leitlinien für Behörden sowie Bürger auf. Der Autor, selbst im Bereich des Umweltrechts tätig, untersucht ihre Grundlagen und rechtlichen Vorgaben aus der Sicht des Gesetzgebers; er bestimmt ihre Funktionen und Anwendungsbereiche, unterzieht die Zweckbestimmungen der bedeutendsten Umweltschutzgesetze einer kritischen Einzelanalyse und schließt mit eigenen, weiterführenden Normvorschlägen.
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2007
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