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Rechtsverhältnisse an Kulturgütern im internationalen Sachenrecht

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Kulturgüter sind vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Sie werden nicht zuletzt gestohlen und/oder illegal ausgeführt. Für die Rückführung eines Kulturgutes ist vor allem dessen sachenrechtliche Situation entscheidend. Denn nach einer Ausfuhr aus dem Ursprungsstaat unterliegen Kulturgüter nach den Grundsätzen des IPR wie alle beweglichen Sachen dem Sachenrecht des Staates, auf dessen Hoheitsgebiet sie sich befinden. Damit beurteilen sich Erwerbsvorgänge am Kulturgut nach der Rechtsordnung des neuen Belegenheitsstaates. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Frage, ob und ggf. wie Kulturgüterschutzvorschriften des Ursprungsstaates Auswirkungen auf Erwerbsvorgänge unter der neuen Rechtsordnung haben. Dazu wird zunächst die sachenrechtliche Situation von Kulturgütern umfassend beschrieben. Nachfolgend untersucht die Arbeit in erster Linie Lösungsansätze über Art. 46 EGBGB sowie über die Behandlung ausländischer Kulturgüterschutznormen als Eingriffsnormen unter dem neuen Belegenheitsrecht.

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2007

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